Die neue Ökodesign-Verordnung sagt Energieverlusten in Transformatoren und damit dem CO2-Ausstoss den Kampf an. Ab 1. Juli 2021 gelten neue Richtwerte.
Mit der Mitte des Jahres in Kraft tretenden neuen Verordnung zur Reduzierung von Energieverlusten in Mittelspannungsanlagen setzt die EU ihr Engagement für den Klimaschutz fort. Als wichtigen Stellschraube zur Erreichung ihrer Klimaziele haben die Verantwortlichen auch Transformatoren von Mittelspannungsanlagen identifiziert. Hier sind es in erster Linie Energieverluste, die erhöhte und nicht notwendige Emissionen verursachen. Sie entstehen durch Leerläufe oder Last und lassen sich technisch durch einen veränderten Materialeinsatz verringern. So werden Leerlaufverluste (Po) im Kern des Transformators als Ergebnis des Magnetisierungsprozesses erzeugt und allein durch eine Verbreiterung der Kernbleche minimieren sich die hier entstehenden Verluste. Kurzschlussverluste (Pk) hingegen werden in den Spulen erzeugt und hängen vom Strom und Widerstand der Spulen ab. Indem Materialien mit höherer Temperaturbeständigkeit – beispielsweise bei Isolierpapier oder Leitungskabel – zum Einsatz kommen, lassen sich auch Kurzschlussverluste reduzieren.
Planer aufgepasst: Größen können abweichen, daher nachfragen
Die materialtechnischen Updates bringen zum Teil ein verändertes Design mit sich. Dies ist insofern von Bedeutung, als dass die äußeren Abmessungen oder das Gewicht des neuen im Vergleich zum bisherigen Transformator abweichen können. Dabei muss es nicht unbedingt größer oder schwerer werden. Am Beispiel des Gießharztransformators Trihal und des Öltransformators Minera von Schneider Electric wird deutlich, dass sich die Maße ebenso verkleinern können (siehe Abb. 1). Für Planer ist das ein kleiner, aber entscheidender Unterschied. Denn gerade öffentliche Auftraggeber geben fixe Maße für den späteren Aufstellungsort in ihren Ausschreibungsunterlagen an. In der Regel handelt es sich hier um gelernte Standardmaße, die jedoch nicht unbedingt mit der tatsächlichen Örtlichkeit übereinstimmen müssen. Diese sind meist größer als angegeben. Eine kurze Nachfrage des Planers beim Betreiber über die maximal möglichen Abmessungen kann hier schnell Klarheit schaffen. In Österreich ist die neue Verordnung übrigens unter der Bezeichnung „Ökodesign-Verordnung“ und in Deutschland als „Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)“ bekannt. Noch bis Ende Februar 2021 konnten Transformatoren mit den alten Werten bestellt werden. Diese Bestellfrist ist jetzt abgelaufen und die georderte Ware muss bis Ende Juni 2021 ausgeliefert sein. Mit der dann gültigen Ökodesign-Verordnung für Verteil- und Leistungstransformatoren, oder kurz Nr. 548/2014, definiert die Europäische Union die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Transformatoren neu und will bis 2025 die jährlichen Verluste durch Transformatoren auf 16,2 TWh reduzieren. Ein ehrgeiziges Ziel, denn 2008 betrugen die Verluste noch 93,4 TWh.
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